Kind krank: Diese Rechte haben berufstätige Eltern!

Was tun, wenn das Kind krank ist? Wohin kann man denn mit einem kranken Kind? Diese oder ähnliche Fragen stellen sich berufstätige Mütter und Väter häufiger am Anfang ihrer Berufstätigkeit.

Dabei ist das – zumindest für Arbeiter und Angestellte gesetzlich geregelt. Selbständige haben da mehr Freiheiten – aber auch finanziell das Nachsehen.

Aber jetzt der Reihe nach – für Beschäftigte alle Art (Arbeiter, Angestellte, Beamte, ect.) zählt:

  • Vater und Mutter dürfen jeder 10 Tage zuhause bleiben
    (es geht normalerweise nicht, dass nur die Mutter daheim bleibt und dafür dann 20 Tage – Ausnahme siehe am Ende des Textes)
  • Alleinerziehende dürfen bis zu 20 Tagen beim kranken Kind bleiben
  • das Geld für diese Tage zahlt entweder der Arbeitgeber ODER
    – hat er diese Zahlung im Arbeitsvertrag ausgeschlossen – die Krankenkasse, bei der das Kind mitversichert ist
  • die Krankenkasse zahlt dann zwischen 70 und 90 % des regulären Gehalts / Lohns
  • es gelten 10 Tage pro Kind!
    Allerdings gibt es irgendwann auch Grenzen: Egal wieviele Kinder man hat, es gibt maximal 25 Tage pro Jahr bei Ehepaaren bzw. 50 Tage bei Alleinerziehenden

Dieses Geld gibt es, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • es kann keine andere im Haushalt lebende Person auf das Kind aufpassen
    (z.B. wenn die Ehefrau Hausfrau ist – kann der Ehemann keine Kinderkrankheitstage beanspruchen)
  • ein Arzt attestiert die Krankheit
  • das Kind ist noch keine 12 Jahre alt
  • man ist gesetzlich versichert

Dies zu wissen, ist genauso wichtig für arbeitende Eltern als für Unternehmerinnen, die Eltern einstellen wollen. Will man eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall des Kindes ausschließen muss man dazu einen Absatz in den Arbeitsvertrag einfügen, der den Paragraph 616 ausschließt.

Das verhindert KEINESFALLS, dass Eltern bei ihrem kranken Kind bleiben können – sonders es regelt nur, dass in diesem Falle die (gesetzliche) Krankenkasse für die Kosten aufkommt. Sind die Eltern privat versichert – zahlt die Kasse nicht.

Leider zahlt die Kasse auch keinen Selbständigen, dessen Kind erkrankt ist. Somit müssen Selbständige sich selbst helfen oder mit der Krankenkasse verhandeln. Es gibt Krankenkassen, die gesetzlich versicherten Selbständigen die Krankheitstage bezahlen. Müssen tun sie es erst ab dem 43. Krankheitstag – ab dann bekäme ein Selbständiger auch selbst Krankengeld. 🙁

Ebenfalls kann man die Tage nicht so einfach auf den berufstätigen Ehepartner übertragen. 🙁 Aber eine Möglichkeit gibt es:

Ausnahmen bestätigen die Regel 😉

Im Normalfall hat jeder Elternteil einen Anspruch von 10 Tagen pro Jahr und Kind. Sollte es aber so sein, dass ein Elternteil aus beruflichen Gründen nicht freinehmen kann, kann man die 10 Tage dem anderen Ehepartner übertragen. Voraussetzung: der Arbeitgeber stimmt zu.

1 Kommentar zu „Kind krank: Diese Rechte haben berufstätige Eltern!“

  1. Ohje das ist ja alles schrecklich kompliziert mit den vielen Ausnahmen. Insbesondere bei den Selbstständigen scheinen da bei der Krankenkasse nicht gut gestellt zu sein. Oft hilft eine Zusatzversicherung, falls man sich diese leisten kann. Damals waren vor allem die Grosseltern besser als jede Krankenkasse 😉

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