Kündigung erhalten – und jetzt?

Zu allererst ist man wohl geschockt und auch verletzt – wenn man die eigene Kündigung in den Händen hält, ist das meist schwer zu verkraften.

Egal, ob sich vorher schon etwas abgezeichnet hat – z.B. weil die Firma nicht mehr soviel Aufträge hat oder weil man mit dem einen oder anderen Vorgesetzten einfach nicht klarkommt. Jetzt, wo es „amtlich“ ist, ist die Betroffenheit groß.

Doch was tun, wenn man die Kündigung in den Händen hält?

Heraus aus der Schockstarre – heißt hier die Devise. Denn alles schimpfen, heulen oder lamentieren hilft jetzt nicht – nun braucht man seine Kraft für einen Neuanfang.

Natürlich darf man seiner Wut und Enttäuschung Luft machen – am Besten bei einer guten Freundin oder in der Clique. Der Ehepartner ist ein schlechter „Abladeplatz“ – denn auch ihn werden jetzt Zukunftssorgen plagen.

Ihn werden die gleichen Fragen quälen: Wie wollen wir jetzt das Haus abbezahlen? Von was sollen wir jetzt leben?  – diese Fragen, so quälend sie jetzt auch sind, müssen hintenanstehen. Denn im Moment lähmen sie nur. Deshalb versuche einen klaren Kopf zu behalten – und arbeite dich durch diese Checkliste.

Hier eine „kleine“ Checkliste, was man wohl alles so tun sollte.

  • Wie ist die Kündigung ausgesprochen worden?
    Eine wirksame Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Allerdings muss man dann mit der schriftlichen Variante rechnen. Also nicht den Kopf in den Sand stecken.
  • Sollst du einen Vertrag unterschreiben?
    Hände weg! Klar, kannst du den Empfang der Kündigung bestätigen. Mehr aber nicht. Nicht annehmen oder gar auf weitere Forderungen verzichten. So werden oft unwirksamen Kündigungen ohne Abfindungen durchgeboxt.
  • Kündigungsfristen beachten
    Hat die Firma, bei der du bis jetzt arbeitest, mehr als 10 Arbeitnehmer gibt es Kündigungsfristen, die zu beachten sind.
    So hat man bei während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen – und nach 20 Jahren 7 Monate.Welche genauen Kündigungsfristen bei dir gelten kannst du in dieser Tabelle ablesen:

    • 1 Monat bei 2jähriger Betriebszugehörigkeit
    • 2 Monate bei 5jähriger Betriebszugehörigkeit
    • 3 Monate bei 8jähriger Betriebszugehörigkeit
    • 4 Monate bei 10jähriger Betriebszugehörigkeit
    • 5 Monate bei 12jähriger Betriebszugehörigkeit
    • 6 Monate bei 15jähriger Betriebszugehörigkeit
    • 7 Monatebei 20jähriger Betriebszugehörigkeit

    Dabei sind die Kündigungen immer zum Monatsende auszusprechen.

    Ist mit der Kündigung alles in Ordnung? Dann musst du aktiv werden….

    • Arbeitssuchend und Arbeitslos melden
      Sobald du dein Kündigungsschreiben in den Händen hälst, solltest du zum Arbeitsamt gehen. Dies ist spätestens 3 Monate vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit Pflicht – ansonsten könnten dir Konsequenzen drohen.
    • Klage vor Gericht einreichen?
      Du solltest dir überlegen, ob es Sinn macht, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Das kommt auf die Größe des Betriebs und auf den Grund, der in der Kündigung genannt wurde, an. Die Klage musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung einreichen. Somit ist hier Eile geboten. Am Besten abschätzen, ob die Klage Erfolg verspricht, kann ein Anwalt.
    • Aufhebungsvertrag möglich?
      Eventuell macht ein Aufhebungsvertrag Sinn – darin kann dann alles vorab schon geklärt werden und man spart sich den Weg vor Gericht. Aber Vorsicht: man sollte auf die Formulierung des Vertrags achten, ansonsten kann man leicht gesperrt werden. Vorallem muss darinnen stehen, dass der Aufhebungsvertrag nur geschlossen wurde, weil ansonsten eine Kündigung ausgesprochen worden wäre.
    • Abfindung aushandeln
      Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Allerdings zahlen Arbeitgeber ihren „Nocharbeitnehmern“ meist eine Abfindung um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Dabei solltest du aber darauf achten, dass die Abfindung nicht mehr als ein halbes Monatsentgelt je Jahr beträgt. Ansonsten kann es Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt geben.
    • Arbeitszeugnis einfordern
      Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis.
      In diesem Zeugnis soll stehen:
      – Dauer und Art der Tätigkeit
      – eine wohlwollende Bewertung der Leistungen
    • Bewerbungsunterlagen aktuallisieren
      Das Anschreiben nochmals anschauen: Ist das noch aktuell?
      Ebenfalls solltest du noch so aussehen, wie auf den Paßfotos ;-).
      Lebenslauf anpassen, das neue Zeugnis dazulegen.
    • Schreibe viele Bewerbungen
      Viele Firmen (gerade größere) brauchen viele Wochen – oder gar Monate – um sich für einen Bewerber zu entscheiden. Deshalb nicht auf die Zusage der Traumstelle warten. Hier ist mehr wirklich mehr – schreibe Bewerbungen an alle Firmen, die das suchen, was du bietest.
    • Umschalten auf Neuanfang
      Gleich nach der Kündigung (ok, nachdem du dich etwas abgeregt hast) solltest du überlegen, was dir der Neuanfang bringen könnte. Vielleicht wolltest du schon lange eine Weiterbildung machen? Oder umschulen? Überlege in Ruhe, was du dir vorstellst – und starte dann voller Kraft in die Bewerbungsphase.
    • Kreativ sein
      Man muss nicht immer darauf warten, dass Firmen jemanden suchen – Initiativbewerbungen sind schon seit Ewigkeiten bekannt. Aber es gibt natürlich noch andere Wege. Frage Bekannte, Freunde, Familie …. wenn möglich frag bei Lieferanten oder Kunden deiner jetztigen Arbeitsstelle nach.
    • Kopf hoch!
      Es kann dauern, bis du etwas neues gefunden hast. Doch wenn du dich unterkriegen lässt, dauert es noch länger. Deshalb starte durch.

    Naja, und weil dies ja ein Portal über die Selbständigkeit ist, möchte ich dir diesen Tipp auch nicht verwehren:

    Falls du schon immer mit dem Gedanken spielst und die Voraussetzung dafür hast, dich selbständig zu machen – wäre jetzt ein guter Augenblick dazu. Auch hier unterstützt das Arbeitsamt dich.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert